Die Gemeinde Oberwolfach legt Förderprogramm zur Energieberatung auf
Aufbauend auf den Untersuchungen zu den energetischen Quartierskonzepten Walke und Kirche erhält die Gemeinde Oberwolfach Fördermittel zur Vorbereitung und Umsetzung energetischer Maßnahmen in den Quartieren. Ein Teil dieser Mittel soll, so der Beschluss des Gemeinderats, zur Förderung von Energieberatungen in den untersuchenden Quartieren (Ortskerne Kirche und Walke) eingesetzt werden.
Das aufgelegte Förderprogramm ist so konzipiert, dass auf die bereits bestehende Fördermöglichkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine kommunale Förderung aufgesetzt wird. Zusätzlich zu den 80 % BAFA-Förderung gibt die Gemeinde bei Vorlage der Rechnung für die Energieberatungsleistungen noch einmal 10 % Zuschuss, sodass der Gebäudeeigentümer lediglich 10 % der Energieberatungskosten aus der eigenen Tasche zahlen muss. Die Förderung wird sowohl für Ein- und Mehrfamilienhäuser als auch für Gewerbebetriebe gewährt.
Der Weg zur Förderung ist denkbar einfach und unbürokratisch. Der Eigentümer einer Immobilie einigt sich mit einem Energieberater mit BAFA-Zulassung auf die zu erbringenden Beratungsleistungen und das Entgelt. Der Dienstleister beantragt den BAFA-Zuschuss und stellt nach Leistungserbringung eine um den Zuschuss gekürzte Rechnung aus. Auf Vorlage dieser Rechnung zahlt die Gemeinde ihre ergänzende Förderung aus.
Die Gemeinde will mit dem Förderprogramm die Eigentümer von Immobilien animieren, den energetischen Zustand ihrer Gebäude und Anlagen von fachmännisch überprüfen zu lassen und so Energieeinsparpotenziale heben. In aller Regel werden durch die Energieberater Energieeinsparmöglichkeiten aufgezeigt, die auch ohne große Investitionen umgesetzt werden können, sodass die eingesetzten Mittel in kurzer Frist in Form von Einsparungen bei den Energiekosten zurückfließen.
Oberwolfacher Grundstückseigentümer, die ihre Immobilie an die Nahwärmeversorgung der KWA Oberwolfach KG anschließen, erhalten für die KFW-Baubegleitung (KFW Programm 431) im Zusammenhang mit der Förderung einer energetischen KFW-Einzelmaßnahme (KFW-Programm 430) und für den geforderten hydraulischen Abgleich von der Gemeinde einen Zuschuss von 20% der Aufwendungen, maximal aber je 200 €.